• Numeri 4:29

    Die Kinder1121 Merari4847 nach ihren Geschlechtern4940 und Vaterhäusern 1 1004 sollst du auch ordnen6485,

  • Numeri 4:30

    von 307970 Jahren8141 an und darüber4605 bis ins 50.2572 Jahr8141, alle6485, die zum Dienst6635 taugen935, daß sie ein Amt5656 haben5647 in der Hütte168 des Stifts4150.

  • Numeri 4:31

    Dieser Last4853 aber sollen sie warten4931 nach allem ihrem Amt5656 in der Hütte168 des Stifts4150, das sie tragen die Bretter7175 der Wohnung4908 und Riegel1280 und Säulen5982 und Füße134,

  • Numeri 4:32

    dazu die Säulen5982 des Vorhofs2691 umher5439 und Füße134 und Nägel3489 und Seile4340 mit allem ihrem Geräte3627, nach allem ihrem Amt5656; einem jeglichen sollt ihr seinen Teil8034 der Last4853 am Geräte3627 zu warten4931 verordnen6485.

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