"Wenn aber der Richter8199 starb4194, so wandten7725 sie sich und verderbten7843 es mehr denn ihre Väter1, daß sie andern312 Göttern430 folgten310 3212, ihnen zu dienen5647 und sie anzubeten7812; sie ließen5307 nicht5307 von ihrem Vornehmen4611 noch von ihrem halsstarrigen7186 Wesen1870."

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