"So1536 aber ein Gläubiger4103 oder2228 Gläubige4103 Witwen5503 hat2192, der versorge1884 sie846 und2532 lasse die Gemeinde1577 nicht3361 beschwert916 werden, auf daß2443 die, so rechte3689 Witwen5503 sind, mögen genug1884 haben."

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