Wer einen Menschen schlägt, damit er stirbt, wird gewiss getötet.

Wer einen Menschen schlägt, damit er stirbt, wird gewiss getötet. Den vorangegangenen Gesetzen zum Schutz der Rechte und Privilegien der Armen und Abhängigen folgt hier eine Aufzählung von Gesetzen über die Bestrafung von Personenschäden, die in verschiedenen Formen und Graden von Gräueltaten in dieser frühen Phase des gesellschaftlichen Lebens in Israel offenbar schmerzhaft häufig. Grundlage dieser Regelungen war die lex Talionis, das Prinzip der Vergeltungsgerechtigkeit; und es werden Fälle angegeben, die durch Umstände gekennzeichnet sind, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung dazu führen könnten, die Anwendung dieses Grundsatzes zu ändern oder ganz einzuschränken.

Ein gewaltsamer Angriff, der den unmittelbaren oder endgültigen Tod des Geschädigten zur Folge hatte, beinhaltete die Straftat des Tötungsdelikts, dessen Todesstrafe der Tod war (siehe die Anmerkung zu Genesis 9:6). Es konnte jedoch vorkommen, dass der Schlag zufällig oder unbeabsichtigt war; und es war die Pflicht des Richters, seine Ermittlungen zu verfolgen, um zwischen einer vorsätzlichen oder böswilligen Gewalttat und einem unvorhergesehenen, unerwarteten Opfer oder dem Ergebnis bloßer Gedankenlosigkeit zu unterscheiden. In Fällen dieser letzteren Art würden bestimmte Orte bei ihrer Ansiedlung im gelobten Land als Asyle bestimmt, wo die Täter bis zur Einleitung einer förmlichen Untersuchung Zuflucht suchen könnten, und wenn er für unschuldig erklärt würde, sollte er von den strafrechtlichen Konsequenzen seines Lebens befreit werden handeln (siehe die Anmerkungen zu Numeri 35:16 ).

Aber einem üblen, verräterischen, entschlossenen Mörder sollte nicht ungestraft entkommen werden; und selbst wenn er sich am Altar Gottes Levitikus 4:2 sollte, was die Phantasie vermuten Levitikus 4:2 oder der Aberglaube-Traum ein unantastbares Heiligtum war (vgl. Levitikus 4:2 ; Levitikus 5:15 ; Levitikus 5:18 ; Numeri 15:27 ), der verurteilte Verbrecher sollte von der Justiz seinem Untergang entgegengezerrt werden (vgl. 1 Könige 2:29 ).

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