"Und also soll’s sein mit der Sache1697 des Totschlägers7523, der dahin flieht5127, daß er lebendig2425 bleibe: wenn jemand seinen Nächsten7453 schlägt5221, nicht vorsätzlich1097 1847, und hat zuvor 8032 8543 keinen Haß8130 auf ihn gehabt,"

Wird nach der Werbung fortgesetzt