"Wenn zwei Männer582 miteinander 251 3162 376 hadern5327 und des einen259 Weib802 läuft7126 zu, daß sie ihren Mann376 errette5337 von der Hand3027 dessen, der ihn schlägt5221, und streckt7971 ihre Hand3027 aus7971 und ergreift2388 ihn bei seiner Scham4016,"

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