• Exodus 22:1

    Wenn ein Dieb1590 ergriffen4672 wird, daß er einbricht4290, und wird dabei geschlagen5221, daß er stirbt4191, so soll man kein Blutgericht1818 über jenen lassen gehen.

  • Exodus 22:2

    Ist aber die Sonne8121 über ihn aufgegangen2224, so soll man das Blutgericht1818 gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten7999; hat er nichts, so verkaufe4376 man ihn um seinen Diebstahl1591.

  • Exodus 22:3

    Findet4672 man4672 aber bei3027 ihm den Diebstahl1591 lebendig2416, es sei ein Ochse7794, Esel2543 oder Schaf7716, so soll er’s zwiefältig8147 wiedergeben7999.

  • Exodus 22:4

    Wenn jemand376 einen Acker7704 oder Weinberg3754 beschädigt1197, daß er sein Vieh1165 läßt7971 Schaden1197 tun in eines andern312 Acker7704, der soll von dem Besten4315 auf seinem Acker7704 und Weinberg3754 wiedererstatten7999.

  • Exodus 22:5

    Wenn ein Feuer784 auskommt3318 und ergreift4672 die Dornen6975 und verbrennt398 die Garben1430 oder Getreide7054, das noch steht7054, oder den Acker7704, so soll7999 der wiedererstatten7999, der das Feuer1200 angezündet1197 hat.

  • Exodus 22:6

    Wenn jemand376 seinem Nächsten7453 Geld3701 oder Geräte3627 zu bewahren8104 gibt5414, und es wird demselben aus seinem376 Hause1004 gestohlen1589: findet4672 man den Dieb1590, so soll er’s zwiefältig8147 wiedergeben7999;

Wird nach der Werbung fortgesetzt