• Exodus 22:8

    Wo einer den andern beschuldigt559 um irgend1697 ein Unrecht6588, es sei um Ochsen7794 oder Esel2543 oder Schaf7716 oder Kleider8008 oder allerlei, das verloren9 ist, so soll beider8147 Sache1697 vor die »Götter430« kommen935. Welchen die »Götter430« verdammen7561, der soll’s zwiefältig8147 seinem Nächsten7453 wiedergeben7999.

  • Exodus 22:9

    Wenn jemand376 seinem Nächsten7453 einen Esel2543 oder Ochsen7794 oder ein Schaf7716 oder irgend ein Vieh929 zu bewahren8104 gibt5414, und es stirbt4191 ihm oder wird beschädigt7665 oder wird ihm weggetrieben7617, daß es niemand sieht7200,

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