"und das Lamm3532 des Schuldopfers817 schlachten7819 und Blut1818 nehmen3947 von demselben Schuldopfer817 und es dem Gereinigten2891 tun5414 auf den Knorpel8571 seines rechten3233 Ohrs241 und auf den Daumen931 seiner rechten3233 Hand3027 und auf die große Zehe931 seines rechten3233 Fußes7272,"

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