"Wenn Männer582 hadern5327 und verletzen5062 ein schwangeres2030 Weib802, daß ihr die Frucht3206 abgeht3318, und ihr kein Schade widerfährt611, so soll6064 man ihn um Geld strafen6064, wieviel des Weibes802 Mann1167 ihm auflegt7896, und er soll’s geben5414 nach der Schiedsrichter6414 Erkennen."

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