Was bedeutet Exodus 22:1-15? Bibelkommentar, Erklärung und Studium Vers für Vers — kostenlos.
Wenn ein Dieb1590 ergriffen4672 wird, daß er einbricht4290, und wird dabei geschlagen5221, daß er stirbt4191, so soll man kein Blutgericht1818 über jenen lassen gehen.
Ist aber die Sonne8121 über ihn aufgegangen2224, so soll man das Blutgericht1818 gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten7999; hat er nichts, so verkaufe4376 man ihn um seinen Diebstahl1591.
Findet4672 man4672 aber bei3027 ihm den Diebstahl1591 lebendig2416, es sei ein Ochse7794, Esel2543 oder Schaf7716, so soll er’s zwiefältig8147 wiedergeben7999.
Wenn jemand376 einen Acker7704 oder Weinberg3754 beschädigt1197, daß er sein Vieh1165 läßt7971 Schaden1197 tun in eines andern312 Acker7704, der soll von dem Besten4315 auf seinem Acker7704 und Weinberg3754 wiedererstatten7999.
Wenn ein Feuer784 auskommt3318 und ergreift4672 die Dornen6975 und verbrennt398 die Garben1430 oder Getreide7054, das noch steht7054, oder den Acker7704, so soll7999 der wiedererstatten7999, der das Feuer1200 angezündet1197 hat.
Wenn jemand376 seinem Nächsten7453 Geld3701 oder Geräte3627 zu bewahren8104 gibt5414, und es wird demselben aus seinem376 Hause1004 gestohlen1589: findet4672 man den Dieb1590, so soll er’s zwiefältig8147 wiedergeben7999;
findet4672 man aber den Dieb1590 nicht3808, so soll man den Hauswirt 1004 1167 vor die »Götter430« bringen7126, ob er nicht seine Hand3027 habe an seines Nächsten7453 Habe4399 gelegt7971.
Wo einer den andern beschuldigt559 um irgend1697 ein Unrecht6588, es sei um Ochsen7794 oder Esel2543 oder Schaf7716 oder Kleider8008 oder allerlei, das verloren9 ist, so soll beider8147 Sache1697 vor die »Götter430« kommen935. Welchen die »Götter430« verdammen7561, der soll’s zwiefältig8147 seinem Nächsten7453 wiedergeben7999.
Wenn jemand376 seinem Nächsten7453 einen Esel2543 oder Ochsen7794 oder ein Schaf7716 oder irgend ein Vieh929 zu bewahren8104 gibt5414, und es stirbt4191 ihm oder wird beschädigt7665 oder wird ihm weggetrieben7617, daß es niemand sieht7200,
so7621 soll man’s unter ihnen8147 auf einen Eid7621 bei dem HERRN3068 kommen lassen, ob7971 er nicht habe seine Hand3027 an seines Nächsten7453 Habe4399 gelegt7971; und des Gutes Herr1167 soll’s annehmen3947, also daß jener nicht bezahlen7999 müsse.
Stiehlt’s1589 ihm aber ein Dieb, so soll er’s seinem Herrn1167 bezahlen7999.
Wird es aber zerrissen2963, soll er Zeugnis5707 davon bringen935 und nicht bezahlen2966 7999.
Wenn’s jemand376 von seinem Nächsten7453 entlehnt7592, und es wird beschädigt7665 oder stirbt4191, daß sein Herr1167 nicht dabei ist5973, so soll7999 er’s bezahlen7999.
Ist aber sein Herr1167 dabei, soll er’s nicht bezahlen7999, so935 er’s um sein Geld7939 gedingt7916 hat935.
Wenn jemand376 eine Jungfrau1330 beredet6601, die noch nicht verlobt781 ist, und bei ihr schläft7901, der soll4117 ihr geben ihre Morgengabe4117 und sie zum Weibe802 haben.