"so7621 soll man’s unter ihnen8147 auf einen Eid7621 bei dem HERRN3068 kommen lassen, ob7971 er nicht habe seine Hand3027 an seines Nächsten7453 Habe4399 gelegt7971; und des Gutes Herr1167 soll’s annehmen3947, also daß jener nicht bezahlen7999 müsse."

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