"Ich1473 aber1161 sage3004 euch5213: Wer 3739 302 sich von seinem846 Weibe1135 scheidet630 (es sei denn3924 um3056 Ehebruch4202, der macht4160, daß sie846 die Ehe bricht3429; und2532 wer 3739 1437 eine Abgeschiedene630 freit1060, der bricht3429 die Ehe."

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